CDU Kreisverband Vechta
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Dümmer: CDU gegen größeres Naturschutzgebiet

Anpassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Westliche Dümmerniederung“ in der Stadt Damme und der Gemeinde Steinfeld, Landkreis Vechta und der Samtgemeinde „Altes Amt Lemförde“, Landkreis Diepholz (705/2019)

Haltung der CDU Kreistagsfraktion:
Die CDU Fraktion lehnt eine weitere Ausdehnung des schon vorhandenen Naturschutzgebietes „Westliche Dümmerniederung“ ab.

Dieses Naturschutzgebiet ist 2007 nur zustande gekommen, weil die betroffenen Landwirte dem vorgeschalteten Flurbereinigungsverfahren zugestimmt haben. In diesem Verfahren hat die damalige Landesregierung zugesichert, dass die jetzt geschaffenen Flächen außerhalb des Naturschutzgebietes nicht unter Schutz gestellt werden. An dieses Versprechen sollte sich auch die heutige Landesregierung gebunden fühlen. Die großen Bewirtschaftungseinschränkungen bedeuten einen enormen Wertverlust, die Flächen sind dann nicht mehr zu bewirtschaften und der schon vorhandene Flächenkonflikt wird weiter verschärft.

Die CDU ist für Umwelt- und Naturschutz, aber gegen Vertragsbruch und Enteignung erklären die Fraktionsvorsitzende der CDU Kreistagsfraktion, Sabine Meyer und der Geschäftsführer der Fraktion, der Dammer Walter Goda.

Hier sind ganze Existenzen bedroht, einmal von aktiven Landwirten, aber auch die von nicht mehr aktiven Landwirten, die diese Pachtflächen zur Alterssicherung nutzen müssen. Hier wird ein Beitrag zur Politikverdrossenheit geliefert und das Vertrauensverhältnis restlos zerstört. Niemand wird glauben, dass angrenzende Flächen nicht auch noch irgendwann betroffen sein werden. Das Land Niedersachsen steht hier in der Verantwortung und kann nicht einfach den Kreistag Vechta anweisen.
Sollte das Land hier einen Vorschlag zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes einbringen, ist die CDU Kreistagsfraktion offen, wenn denn die nötigen Einschränkungen eine Bewirtschaftung weiter zulassen.
Das gesamte Gebiet mit Naturschutz- und Landschaftsschutzflächen könnte zukünftig eine ideale Fläche für die Forschung sein, um am praktischen Beispiel den Unterschied zwischen Landschaftsschutz und Naturschutz zu erforschen.

Hintergrund:
2007 wurde die Naturschutzverordnung „Westliche Dümmerniederung“ erlassen. Dieses Naturschutzgebiet ist Teil des EU Vogelschutzgebietes Dümmer. Im Rahmen dieser Ausweisung wurde damals ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Dabei wurden die Flächen privater Eigentümer aus dem NSG herausgetauscht. Hinsichtlich der weiteren Flächen des Vogelschutzgebietes, die nicht vom NSG umfasst waren, wurde den Eigentümern ein sogenannter Vertragsnaturschutz auf freiwilliger Basis angeboten.
Zum Aufbau und Schutz des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 sind nun die Europäischen Vogelschutzgebiete gemäß der EU- Vogelschutzrichtlinie zu sichern, d.h. in der Regel zu Naturschutzgebieten zu erklären. Das Naturschutzgebiet „Westliche Dümmerniederung“ ist somit nach diesen Vorgaben auf die Ausdehnung des Europäischen Vogelschutzgebietes auszudehnen.
In der Sitzung des Kreistages vom 05.04.2018 wurde einstimmig beschlossen, dass der Landrat mit der Aufstellung eines Entwurfes zur Anpassung der NSG-Verordnung „Westliche Dümmerniederung“ beauftragt wird, um das Vogelschutzgebiet Dümmer ausreichend zu sichern. Der Verordnungsentwurf hat ausgelegen. Dabei gab es unter anderen 44 Einwände von Privatpersonen, die sich im Wesentlichen dagegen richten, dass die Flächen nun dem NSG zugeschlagen werden.
Bei der geplanten Vergrößerung des NSG handelt es sich um eine Gesamtfläche von über 370 ha, 237 ha davon in Privatbesitz, 150 ha Grünlandflächen.
Der Landrat hat Umweltminister Lies angeschrieben und die Problematik erklärt, gerade im Hinblick auf den Vertrauensschutz der Landwirte, denen das Land damals zugesagt hat, die Unterschutzstellung in diesen Gebieten über den Vertragsnaturschutz zu sichern, denn nur mit dieser Zusage konnte das Flurbereinigungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Die Antwort des Ministers ist eindeutig, der Landkreis muss die Ausweisung vollziehen. Mit dem Schreiben wird der Landrat angewiesen, tätig zu werden. Die Verwaltung muss hier die Unterschutzstellung vorschlagen.