Die neue Corona-Verordnung sorgt im Landkreis Vechta für Unverständnis. Freitag hieß es aus der Staatskanzlei in Hannover noch, dass für die Lockerungen vor allem in dem Bereich Einzelhandel (z.B. "Click and Meet") die 7-Tage Inzidenz des Landes zähle, vor allem um den Einkaufstourismus in andere Regionen zu verhindern. Nun gilt aber in §18a eine Sonderregelung für "Hochinzidenzkommunen" (Regionen mit 7-Tage Inzidenz über 100).
Diese Sonderregelung schließt die Ankündigung der Lockerungen für den Einzelhandel für "Hochinzidenzkommunen" aus. "Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Einzelhändler im Landkreis Vechta!", resümierte André Hüttemeyer, CDU Kreisvorsitzender. Er führt weiter aus: "Die Vorankündigung hat beim Einzelhandel für Zuversicht gesorgt. Nun werde aber genau das Gegenteil erzeugt, denn die Menschen vor Ort können z.B. ab Montag in Wildeshausen, Oldenburg oder Diepholz einkaufen, vor Ort bleiben die Geschäfte zu und die Frustration des Einzelhandels wächst! Diese neue Verordnung führt zu einem Einkaufstourismus!". Andere Bundesländer wie zum Beispiel Schleswig-Holstein machen es so wie in der ursprünglichen Fassung des Landes Niedersachsen vom Freitag.
Des Weiteren berücksichtigt die neue Corona-Verordnung nicht die aktuelle Rechtsprechung, nach der nicht allein die 7-Tage Inzidenz ausreichend sei, um Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu ergreifen. "Das Heranziehen der Flächeninzidenz und eines Quotienten aus 7-Tage Inzidenz und Testungen der letzten 7 Tage wäre aus meiner Sicht sinnvoll. So würde man sich ehrlich machen und Landkreise, wie der Landkreis Vechta, die viel testen und eine relativ geringe Einwohnerzahl haben, würden schon rein statistisch nicht schlechter gestellt werden. Die 7-Tage Inzidenz allein ist nicht mehr aussagekräftig!", ergänzte Hüttemeyer.
Der CDU Kreisverband Vechta fordert die niedersächsische Landesregierung, insbesondere die Staatskanzlei und das Gesundheitsministerium, auf, mit einer neuen Corona-Verordnung die oben genannten Fehler zu beseitigen.