CDU Kreisverband Vechta
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Tierschutztransportverordnung zum Transport von Kälbern!

Der CDU Kreisverband Vechta, distanziert sich von der durch das niedersächsische Landwirtschaftsministerium in den Bundesrat eingebrachten und dann auch angenommenen Verordnung zum Tierschutztransport. Hier besonders in Bezug auf den Transport von Kälbern innerhalb von Deutschland und dessen Lebensalter zum Zeitpunkt des Transports.
„Diese Verordnung lässt in weiten Teilen Fachkompetenz vermissen, und fördert das Tier leid, wo doch das Gegenteil erreicht werden sollte!“, kritisiert Georg Reinke stellv. CDU Kreisvorsitzender, Vorsitzender CDU F-Kreis Landwirtschaft und selbst Landwirt.

„Der CDU Facharbeitskreis Landwirtschaft lehnt diese Verordnung ab, denn sie stellt unsere rinderhaltenden landwirtschaftlichen Betriebe vor nicht lösbare Probleme. Sowohl rechtlich als auch finanziell ist diese Verordnung für die Rinderhalter nicht zu Ende gedacht und wirkt sich sogar noch wettbewerbsverzehrend zu Gunsten unseren europäischen Nachbarländern aus. Aber am schlimmsten wiegt das hier fern ab von jeder Praxis den Tieren Leid zugefügt wird“, so Reinke.


Erklärung:
Ein Beispiel: in der Verordnung ist geregelt das Kälber in Zukunft nur in einem Radius von 50 km und erst nach 28 Lebenstagen transportiert werden dürfen. In diesem Satz stecken gleich mehrere Probleme die fern ab von jeder Praxistauglichkeit und Tierwohl sind. Erstes Problem: Kälber werden hier und auch in unseren Nachbarländern, in aller Regel nach ca. 14 Tagen in die Aufzuchtbetriebe verbracht. Das hat mehrere Gründe, zum einen hat das Kalb nach etwa 14 Lebenstagen durch die Aufnahmen von Muttermilch ausreichend Abwehrstoffe erhalten und es hat sich in der Regel von der Geburt erholt. Was passiert nun wenn die Kälber statt 14 Tage, 28 Tage auf den Milchviehbetrieben verbleiben?
In diesen Tagen ca. 28 Tage nach der Geburt, baut sich beim Kalb das eigene Immunsystem auf, welches sich seiner Umgebung anpasst. In diesen Tagen ist das Immunsystem des Kalbes am schwächsten. Wenn man nun in dieser Zeit, die Kälber aus Ihrer Umgebung reist ist das für das Wohlbefinden des Kalbes nicht von Vorteil. Zweites Problem: Transportradius 50 km: Das bedeutet, das Kälber aus den Grünlandgebieten in Deutschland nicht mehr in die Regionen gelangen können, wo sie in aller Regel gehalten werden. Heißt ein ostfriesischer Milchviehhalter darf seine Kälber nicht mehr ins Oldenburger Münsterland verkaufen. Wohl aber in die Niederlande, Frankreich, oder gar nach Spanien. Warum? Die Verordnung gilt nur innerhalb von Deutschland. Und die Ironie dabei ist, dass dann nach europäischem Recht z. B. ein niederländischer Viehhändler diese Kälber dann ins OM verkaufen könnte. Quasi ein Reimport wie bei Autos. Drittes Problem: Außerdem, fehlen auf den Milchviehbetrieben die ausreichenden Kapazitäten, um die Kälber länger zu halten. Es würde die doppelte Menge an Kälberplätzen benötigt und diese auch noch baulich größer, auf Grund des höheren Alters der Kälber. Hierfür wären Umbauarbeiten nötig, diese werden wiederum durch fehlende Gesetze im Bau- und Immissionsrecht verhindert, wie auch in andern Bereichen der Tierhaltung. Viertes Problem: Es besteht derzeit, kein Markt für ältere Kälber außerhalb von Deutschland. Das gesamte Handelssystem müsste sich neu ordnen.

Es ist zu bezweifeln das hier die andern EU Staaten mitziehen. Ebenso so der Futtermittelsektor, da diese Kälber andere Bedürfnisse an die Fütterung haben. Fünftes Problem: Die ohnehin schwierige finanzielle Lage auf den Milchviehbetrieben durch die seit Jahren niedrigen Milchpreise. Diese Situation würde sich durch die nötigen Investitionen nur weiter verschärfen.

Daher fordert der CDU Facharbeitskreis Landwirtschaft diese Verordnung nicht zu veröffentlichen und nicht in Kraft treten zulassen.

„Die Landwirtschaftsministerin hatte ursprünglich vor die unsäglichen Tiertransporte in Drittländer zu verhindern. Diese gute Idee konnte leider nicht umgesetzt werden, weil hier europäische Gesetze greifen und ein deutscher Alleingang unmöglich ist. Die jetzt getroffene Regelung kann Deutschland treffen, in der Sache ist das aber nicht zielführend, sondern schädlich. Anstatt mehr Tierwohl wird hier Tier leid produziert“, so der stellv. Kreisvorsitzende Reinke abschließend.

Georg Reinke
stellv. CDU Kreisvorsitzender
Vorsitzender CDU Facharbeitskreis Landwirtschaft