CDU Kreisverband Vechta
#somachenwirdasimKreisVechta

Höchste Zeit für einen pragmatischen Umgang mit dem Wolf

Anlässlich der heutigen 2. und 3. Beratung zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes erklärt die heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Silvia Breher: „Die Bilder aus Augustenfeld habe ich noch vor Augen. Jeder weitere Wolfsübergriff führt die sich immer weiter zuspitzende Situation in einzelnen Regionen ganz brutal vor Augen. Wir brauchen endlich klare Regelungen und pragmatischen Umgang mit dem Wolf. Ein Schritt ist hier die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Die haben wir heute final im Bundestag beschlossen: Fütterungs- und Anlockungsverbot für Wölfe, Entnahme von Hybriden und Rechtssicherheit für Jagdausübungsberechtigte. Auch wenn meine Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich uns insgesamt mehr gewünscht hätten, konnten wir gegenüber dem Regierungsentwurf noch eine wichtige Verbesserung erreichen. Unter die Regelung fällt nämlich zukünftig auch jeder Kleinhalter, also jeder, der die Schaf- und Ziegenhaltung im Kleinen, als Hobby, betreibt. Sie leisten einen genauso wertvollen Beitrag für Umwelt- und Naturschutz, wie alle anderen Weidetierhalter. Es ist nicht richtig, dass ein Schafhalter erst durch Wolfsrisse bankrottgehen muss, bevor eingegriffen wird. Eine Entnahme wird möglich sein, wenn „ernste wirtschaftliche Schäden“ drohen. Ein Wolf muss hier nicht erst verhaltensauffällig sein, sich Menschen nähern oder mehrfach Herdenschutzzäune überwunden haben. Diese Nachweise sind fern jeder Praktikabilität.
Der Gesetzentwurf muss noch durch den Bundesrat. Das ist für Februar 2020 geplant. Das ist längst überfällig, schließlich lag der Kabinettsbeschluss bereits Ende Mai vor. Aber unser Koalitionspartner stand da auf der Bremse. Darüber hinaus werden wir im nächsten Jahr einen Antrag stellen, damit die Bundesregierung prüft, ob gegebenenfalls bestimmte Gebiete, in denen Herdenschutzmaßnahmen nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich sind – beispielsweise im Bereich der Deiche oder im Hochgebirge – unter Umständen zu wolfsfreien Zonen erklärt werden können.“ Darüber hinaus stand ein Antrag der FDP-Fraktion zur Abstimmung. Die schriftliche Erklärung über das Abstimmungsverhalten von Silvia Breher können sie der Anlage entnehmen. Anlage: Erklärung nach § 31 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur 2./3. Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes Drs. 19/10899, 19/13289, 19/16148 und zur 2./3. Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Wolfsmanagement, Drs. 19/10792, 19/16147