„Nun hat der Bundesrat entschieden. Ich bin auf der einen Seite enttäuscht und hätte mir mehr Mut auch zu inhaltlichen Korrekturen auf fachlicher Basis gewünscht. Aber entscheidend ist nun, dass mit der noch folgenden Verwaltungsvorschrift die wichtigsten Forderungen aus Niedersachsen umgesetzt werden können. Das klare Bekenntnis zum Verursacherprinzip und die Berücksichtigung von landwirtschaftlichen Emissionsdaten. Damit haben wir nach langen Verhandlungen einen Konsens erreicht, der sowohl die Kritikpunkte der Landwirtschaft aufgreift, aber auch die berechtigten Anliegen des Wasserschutzes berücksichtigt. Und unsere Landwirte wissen jetzt, dass neue Maßnahmen in den roten Gebieten erst zum 1. Januar 2021 kommen werden und erhalten damit Planungssicherheit. Wir werden unsere Landwirte bei der Bewältigung der Aufgabe auch zukünftig nicht alleine lassen."
Hier die Stellungnahme vom Landesvorsitzenden der CDU in Niedersachsen, Bernd Althusmann: "Wir hätten uns eine reguläre Beratung in der nächsten Woche gewünscht. Noch besser wäre ein grundsätzliches Aussetzen bis zum Düngejahr 2021 durch die EU gewesen. Angesichts der Corona - Pandemie konzentrieren sich unsere Landwirte derzeit unter Hochdruck auf die Sicherung unserer Lebensmittelversorgung. Da keine Einigung mit unserem Koalitionspartner in Hannover für ein „Nein“ im Bundesrat zu erzielen war, enthielt sich das Land Niedersachsen. Diese Enthaltung ist aber defacto wie eine Nein-Stimme zu werten. Die nun trotzdem beschlossene DüV enthält gegenüber der ursprünglichen Fassung dennoch weitreichende Änderungen zum Vorteil der Landwirtschaft. Der Hartnäckigkeit unserer Vertreter in den Verhandlungen ist es zu verdanken, dass sich der Bund zur Aufnahme des niedersächsischen Modells der verursacherorientierten Binnendifferenzierung bekennt. Wir verhindern damit eine kollektive Bestrafung aller Landwirte in roten Gebieten. Ebenso steht für uns die Planungssicherheit der Betriebe im Vordergrund. Daher werden die einschränkenden Maßnahmen in roten Gebieten nicht vor dem 1.1.2021 in Kraft treten. Es kommt jetzt auf die Details der Ausgestaltung in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe an. Hier werden wir diesen Prozess sehr eng begleiten. Dank gilt insbesondere unserer Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und ihrem Team. Sie hat sich in besonderer Weise hinter unsere Landwirtschaft in Niedersachsen gestellt. Insbesondere in diesen Zeiten, aber auch sonst, wissen wir um die Bedeutung unserer Landwirtschaft zur Sicherung der Lebensmittelversorgung in unserem Land. Wir werden auch weiterhin eng an der Seite unserer Bäuerinnen und Bauern stehen und treten weiterhin für den Gesellschaftsvertrag in Deutschland ein." PS: Sehen Sie hier Bernd Althusmanns Video-Stellungnahme zur Entscheidung des Bundesrates: https://www.youtube.com/watch?v=PnAWYhXSSVI
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